Corona-Testungen kostenpflichtig

Liebe Patientinnen, liebe Patienten!

Wir weisen darauf hin, dass seit 01.03.2023 sämtliche Corona-Testungen (Schnelltests, PCR-Tests) kostenpflichtig sind und dass die Möglichkeiten kostenfreier Testungen z.B. in Testzentren bundesweit abgeschafft wurden. Sollten Sie daher einen Corona-Test durchführen lassen wollen, so müssen wir Ihnen die Kosten hierfür in Rechnung stellen. Diese belaufen sich auf ca. €30, im Falle eines PCR-Tests zuzüglich der Laborkosten von bis zu €100.

Die einzige Konstellation, in denen Testkosten noch von den Krankenkassen übernommen werden, ist die folgende:

  • PCR-Test bei akuten Krankheitssymptomen, nach Ermessen des behandelnden Arztes, sofern davon eine Behandlungsentscheidung abhängt (*)

(*: Hinweis für Privatpatienten: Privatpatienten erhalten in diesem Fall eine Laborrechnung wie für andere Laboruntersuchungen auch. Diese kann aber selbstverständlich bei der Versicherung eingereicht werden)

 

Wir danken für Ihr Verständnis!

Ihre Gemeinschaftspraxis Unterwössen