Digitales EU-Impfzertifikat Corona-Impfung
Liebe Patientinnen, liebe Patienten!
Wir können Ihnen auch in unserer Praxis das digitale EU-Impfzertifikat als Nachweis einer vollständigen Impfung gegen die Covid-19-Erkrankung ausstellen. Wir benötigen dazu:
- Ihren Impfpass (insbesondere wenn Sie nicht bei uns in der Praxis geimpft worden sind) oder alle Impfbescheinigungen vom Impfzentrum.
- Ihren Personalausweis, falls Sie uns nicht persönlich bekannt sind.
Die Ausstellung dauert nur wenige Minuten, Sie erhalten einen Papierausdruck mit einem QR-Code, der allein schon als Nachweis gilt, und den Sie mit einer entsprechenden App auch scannen können.
Genauso können wir Ihnen auch ein Genesenenzertifikat ausstellen. Hierzu benötigen wir - falls die Erkrankung nicht in unserer Praxis diagnostiziert wurde - das Ergebnis des PCR-Tests im Original (Antikörpernachweise im Blut sind hierfür nicht ausreichend), oder alternativ den Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes im Original. Genesenennachweise sind 6 Monate ab Erkrankungsdatum gültig, und mit einem Genesenennachweis und einer einmaligen Impfung gilt man als vollständig geimpft, dies wird auch im digitalen Impfzertifikat so erkannt.
Die Ausstellung ist für Sie kostenfrei, zur Datenaufnahme benötigen wir jedoch Ihre Versichertenkarte.
Bei Bedarf sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen bitte einfach an. Die Nutzung des digitalen Zertifikats ist freiwillig, auch der gelbe Impfpass ist ein ausreichender Nachweis, insbesondere bei Reisen ins EU-Ausland stellt das Zertifikat aber eine deutliche Erleichterung dar.