Ultraschall der Halsschlagadern

Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern(Selbstzahlerleistung):

Die Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern, wie wir sie in unserer Praxis anbieten, dient im Wesentlichen zwei Zwecken:

  • Der Früherkennung von Arterienverkalkung, die sich, bevor richtige Kalkablagerungen auftreten, oft schon durch eine Verdickung der Aderwand bemerkbar machen (die Dicke der Aderwand lässt sich per Ultraschall bis auf den Zehntelmillimeter genau ausmessen). Da die Halsschlagadern sehr oberflächlich liegen, sind sie dem Ultraschall sehr gut zugänglich und können – was die Frühzeichen einer Aderverkalkung angeht – als Stellvertreter auch für andere Körperschlagadern (am Herzen, im Bauch etc) dienen.
  • Bei Vorliegen einer Verkalkung der Beurteilung, ob die Ader dadurch bereits verengt ist und die Blutversorgung des Gehirns dadurch bereits gefährdet. Eine über ein gewisses Ausmaß hinaus verengte Halsschlagader geht mit einem massiv erhöhten Schlaganfallrisiko einher und kann dann akut behandlungsbedürftig sein.

 

Der erste Punkt – Früherkennung – ist beispielsweise wichtig, wenn Risikofaktoren für Herz/Kreislauferkrankungen (z.B. Bluthochdruck, erhöhtes Cholesterin, Rauchen, Diabetes oder aber ein gehäuftes Vorkommen von Schlaganfällen oder Herzinfarkten in der Familie) vorliegen oder erstmals aufgefallen sind. Lässt sich beispielsweise bei einem sonst gesunden körperlich fitten Patienten mit erhöhtem Cholesterin im Ultraschall eine Verdickung der Aderwand oder gar eine Kalkablagerung feststellen, so ist dies häufig das Entscheidungskriterium, ob das Cholesterin medikamentös gesenkt werden muss (die aktuellen Cholesterinsenker haben darüber hinaus den erst seit wenigen Jahren bekannten Nebeneffekt, dass sie Aderwände glätten und Kalkablagerungen an den Gefäßwänden „stabilisieren“), oder dass ein evtl. vorliegender Bluthochdruck strenger behandelt werden muss. Durch diese Frühmaßnahmen lassen sich im Idealfall Herzinfarkte oder Schlaganfälle verhindern.

 

Und auch im zweiten Fall – es liegen bereits Verkalkungen vor – kann per Ultraschall entschieden werden, wann eine Aderverengung ein Ausmaß erreicht hat, dass sie behandlungsbedürftig ist. Eine höhergradig (ca. über 70%) verengte innere Halsschlagader sollte in der Regel sogar von einem Gefäßspezialisten weiter abgeklärt werden, auch wenn der Patient selbst noch kein einziges Symptom verspürt. Kann man eine derartig schwere Verengung bei einem beschwerdefreien Patienten nachweisen (was zugegeben selten ist, aber doch auch in unserer Praxis schon vorgekommen ist) und den Patienten rechtzeitig einer Behandlung zuführen, so ist diesem Patienten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Schlaganfall erspart geblieben. Bei geringeren Verengungen lässt sich oft durch Medikamente schlimmeres verhindern.