Vorsorgeuntersuchung U7-U9

Wir bieten in unserer Praxis die Vorsorge-Untersuchungen für Kinder (sog. „U’s“) ab der U7 an.

  • die U7 sollte dabei im Alter von 21-24 Monaten (also knapp 2 Jahre) stattfinden, nicht später als im 27. Lebensmonat. Ein Schwerpunkt liegt neben der allgemeinen Untersuchung auf der motorischen Entwicklung (Laufen z.B.) und der Sprachentwicklung.
  • die U7a ist vorgesehen für den 34. bis 36. Lebensmonat (also knapp 3 Jahre), sie sollte nicht später als im 38. Lebensmonat erfolgen. Auch hier liegt ein Schwerpunkt auf der weiteren Sprachentwicklung (Sprachverständnis/Hören und aktive Sprache)
  • die U8 im Alter von 46 bis 48 Monaten (also knapp 4 Jahren) legt neben den oben genannten Punkten einen weiteren Schwerpunkt auf eventuelle Verhaltensauffälligkeiten (wie z.B. ausgeprägte nächtliche Durchschlafstörungen, nächtliches Einnässen, Störungen des sozialen Kontaktes) und Störungen der Aussprache (wie z.B. starkes Stottern oder starkes Lispeln). Sie sollte nicht später als im 50. Lebensmonat stattfinden.
  • die U9 als letzte der „offiziellen“ Vorsorge-Untersuchungen sollte im 60. bis 64. Lebensmonat (also kurz nach dem 5. Geburtstag) stattfinden, nicht später als im 66. Lebensmonat. Sie ist eine besonders wichtige Untersuchung, weil hier eventuell schon Aussagen über die Schulfähigkeit getroffen werden können. Neben den oben genannten Punkten wird auch nach der körperlichen Belastbarkeit (ungewöhnlich schnelles Auftreten von Atemnot z.B.) gefragt. Die U9 ist dennoch kein Ersatz für die vorgeschriebene Schuleingangs-Untersuchung.

Wir möchten uns für all diese Untersuchungen gern ausreichend Zeit nehmen und bitten daher um Terminvereinbarung. Bringen Sie zu den Untersuchungen bitte auch immer das gelbe Vorsorgeheft sowie den Impfpass mit. Alle U’s sind gute Zeitpunkte, den Impfschutz zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen.

Neben diesen „offiziellen“ Vorsorgeuntersuchungen gibt es noch zwei weitere, die

  • U10 ca. in der ersten bis zweiten Klasse, und die
  • U11 ca. in der dritten bis vierten Klasse

Diese beiden Untersuchungen sind aber noch nicht in den offiziellen Vorsorgekalender aufgenommen, sie werden nicht von allen Krankenkassen erstattet. Bei Interesse speziell an diesen beiden Untersuchungen sollten Sie das vorab mit Ihrer Krankenkasse klären.

Bei Fragen zu diesen Untersuchungen sprechen Sie uns gerne jederzeit an.