Einführung E-Rezept

Liebe Patientinnen, liebe Patienten!

Wie Sie aus den Medien vielleicht bereits erfahren haben, ist zum 01.07.2023 das sogenannte E-Rezept flächendeckend eingeführt worden. Das E-Rezept ist eine Möglichkeit, Medikamente digital und papierlos zu verschreiben, es soll mittelfristig der Standard werden und die bisherigen Papier-Rezepte völlig ablösen. Trotz gewisser „Kinderkrankheiten“ hat der Start des E-Rezepts besser funktioniert als von uns befürchtet, und wir verwenden es in unserer Praxis inzwischen regelmäßig. Zur Einlösung des E-Rezeptes reicht es, wenn Sie in der Apotheke Ihre Versichertenkarte vorlegen, damit kann die Apotheke das freigeschaltete E-Rezept aus einer Datenbank abrufen.

Um alle Funktionen und Vorteile des E-Rezepts nutzen zu können, können Sie auf Ihrem Smartphone oder Computer eine App installieren, die Anleitung und Zugangsdaten hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Zum reinen Einlösen eines Rezeptes reicht aber, wie oben beschrieben, die Vorlage der Versichertenkarte.

Alternativ kann auch das E-Rezept auf Papier ausgedruckt werden, das sollte aber eigentlich nur in Ausnahmefällen nötig sein.

Das E-Rezept gilt aktuell nur für gesetzlich Versicherte, und auch nur für Medikamentenverschreibungen auf „rotem“ Rezept, also nicht für Hilfsmittel, nicht für Betäubungsmittel, nicht für „grüne“ und nicht für sonstige Privatrezepte. Und es ist eine elektronische Freigabe (anstelle der Unterschrift auf dem herkömmlichen Rezept) nötig, das heißt, bei telefonischen Rezeptbestellungen liegt das E-Rezept in der Regel erst am nächsten Werktag in digitaler Form zum Abruf aus der Datenbank vor.

Dennoch: Mittelfristig bietet diese Methode durchaus Vorteile, und sie wird das bisherige Rezept mittelfristig auch ablösen, daher möchten wir Sie zu ein bisschen Neugier ermuntern und dazu, das E-Rezept auch einfach einmal auszuprobieren oder sich auch mit der App vertraut zu machen.


Weiterführende Informationen zum E-Rezept finden Sie beispielsweise hier.